14.2.2024
Höchstgerichtliche Entscheidungen
Ende des Jahres 2023 gab es wieder eine Reihe von interessanten höchstgerichtlichen Entscheidungen. Wir haben für Sie die unserer Meinung nach für die Praxis besonders relevanten Judikate herausgesucht und in kurzer Form dargestellt.
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Energiekostenzuschuss für NPO
Da Non-Profit-Organisationen (NPO) nicht unternehmerisch tätig sind, kommen sie für den „normalen“ Energiekostenzuschuss nicht in Betracht. Diese Organisationen sind dennoch von den stark gestiegenen Energiepreisen betroffen. Aus diesem Grund wurde ein Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen geschaffen, sodass diese Organisationen weiterhin unbelastet ihre unverzichtbaren Leistungen für die Gesellschaft erbringen können. Lesen Sie hier weiter!
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Neue Lohnsteuerliche Regelungen
Im Rahmen der laufenden Wartung 2023 wurden zahlreiche gesetzlichen Änderungen sowie im abgelaufenen Jahr ergangene Judikate und Erlässe in die Lohnsteuerrichtlinien 2022 eingearbeitet. Hier eine Übersicht der uns wesentlich erscheinenden Änderungen.
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Änderungen der Sozialversicherung 2024
Die Einbeziehung der geringfügig Beschäftigten in die Arbeitslosenversicherung sowie die Neuregelungen bei Altersteilzeit, Anhebung des Regelpensionsalters für Frauen und die Senkung der Pensionsversicherungsbeiträge für erwerbstätige Pensionisten stehen diesmal im Vordergrund.
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Einkommensteuerliche Neuerungen 2024
Aufgrund der Inflationsanpassung (Stichwort: Entfall der kalten Progression) ändern sich sowohl die Werte der einzelnen Tarifstufen als auch Absetz- und Freibeträge, Sachbezugswerte und andere in der Personalverrechnung wichtige Bezugsgrößen. Hier ein Überblick der Werte 2024.
Mehr erfahren14.12.2023
Aus Promper wird Wödlinger
Wir vereinen zwei Wege in dieselbe Richtung zu einem gemeinsamen Pfad: Wödlinger hat sich mit der Steuerberatungskanzlei Wilhelm Promper zusammengeschlossen.
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Ausweitung der Spendenbegünstigung
Im Parlament liegt die Regierungsvorlage des Gemeinnützigkeitsreformgesetzes 2023 (GemRefG 2023) vor. Mit dem Gesetz soll vor allem die Spendenabsetzbarkeit auf weitere gemeinnützige Organisationen ausgeweitet werden. Spendenbegünstigte Zwecke sollen zukünftig alle Zwecke sein, die als gemeinnützig oder mildtätig iSd §§ 35 oder 37 BAO anzusehen sind. Dadurch sollen insbesondere auch die Bereiche Bildung und Sport begünstigt werden.
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Splitter
In diesem Beitrag haben wir für Sie Neuigkeiten zu verschiedenen Themen zusammengestellt: Globale Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen, Senkung der Mindestkörperschaftsteuer und Einlagen von Grundstücken in Personengesellschaften.
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