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Energiekostenzuschuss für NPO

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Fachlich
14/2/2024

Förderbar sind Non-Profit-Organisationen sowie gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften . Die förderbare Organisation muss nachweisbar zumindest seit dem 31.12.2021 bestehen bzw vor dem 1.1.2022 errichtet worden sein. Ausgenommen sind politische Parteien, Kapital- oder Personengesellschaften, an denen Gebietskörperschaften unmittelbar oder mittelbar mindestens 50% der Anteile halten, beaufsichtigte Rechtsträger des Finanzsektors, Pensionskassen sowie Organisationen, bei denen die förderbaren Energiemehrkosten von Ländern oder Gemeinden direkt abgegolten werden.

Die Antragstellung wird in zwei Phasen aufgeteilt:

Die Förderung erfolgt durch einen nichtrückzahlbaren Zuschuss für durch nicht-unternehmerische Tätigkeiten entstandene Energiemehrkosten. Die Höhe der Förderung beträgt:

Die Energiemehrkosten sind Kosten für betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen für Strom, Erdgas, Fernwärme, Fernkälte, Benzin, Diesel, Holzpellets, Hackschnitzel und Heizöl, sofern die Kosten auf eigenen Namen und eigene Rechnung der NPO getragen werden. Die Kosten für Benzin und Diesel müssen des Weiteren in der Buchhaltung der förderwerbenden Organisation ausgabenwirksam im Förderzeit-raum erfasst sein.

Die maximale Förderhöhe beträgt für die Phasen 1 und 2 insgesamt € 500.000 je NPO. Beantragen mehrere verbundene Organisationen die Förderung, steht ihnen gemeinsam einmal der maximale Betrag zu. Die Förderuntergrenze beträgt € 800 (Förderhöhe, nicht Mehrkosten!). Kosten für die Antragstellung werden in Höhe von € 500 bei einer Zuschusshöhe von bis zu € 15.000 gefördert.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich via https://www.ekz-npo.at/.

Achtung: Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Antrags sind von einem Wirtschaftsprüfer / Steuerberater oder Bilanzbuchhalter festzustellen.