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Zeit für Ihr Herbstgespräch zum Jahresabschluss 2023

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Kanzlei
7/9/2023

Gestalten statt verwalten

„Solange das Jahr noch nicht vorbei ist, können im Rahmen der steuerlichen und rechtlichen Möglichkeiten Maßnahmen ergriffen werden, um den Gewinn des Jahres und die Steuerzahlungen zu beeinflussen. Beim Herbstgespräch beraten unsere Steuerexpert:innen unsere Klient:innen umfassend, individuell, branchenspezifisch und proaktiv, wo Steuern gespart werden können und welche Maßnahmen Sinn machen“, so Andreas Wödlinger.

Vielfältige Optimierungsmöglichkeiten

Bis 30. September 2023 können beispielsweise Voraus- und Nachzahlungen noch herab- oder hinaufgesetzt werden, um die steuerliche Last dem nun bereits absehbaren Jahresergebnis entsprechend anzupassen. Das gilt auch für die Sozialversicherungen. Jedoch können Herab- oder Hinaufsetzungen hier noch länger beantragt werden. Neu seit 2023 ist außerdem der Investitionsfreibetrag (IFB): Ist der Gewinn im heurigen Jahr besonders hoch und stehen im Betrieb demnächst größere Investitionen an, kann es durchaus Sinn machen, diese Investitionen noch 2023 zu tätigen und in Form des IFB eine zusätzliche Betriebsausgabe je nach Art der Investition in Höhe von 10 % bzw. 15 % zu lukrieren. Der Investitionsfreibetrag ist jedoch nicht zu verwechseln mit dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag: Dieser stellt für natürliche Personen (nicht für GmbHs) eine zusätzliche Möglichkeit dar, um beispielsweise durch den Ankauf von Wertpapieren den Gewinn zu mindern.

Zeit für Ihr optimales Jahresergebnis!

Wir freuen uns darauf, Sie persönlich zu beraten. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für Ihr Herbstgespräch unter:

office@woedlinger.com

+43 7272 3308