Einblicke

Investitionsprämie - Ende des Investitionsdurchführungszeitraums per 28.02.2023

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Fachlich
20/2/2023

Haben Sie eine Investitionsprämie beantragt, aber noch keine Abrechnung durchgeführt? Dann beachten Sie bitte die nachstehenden Informationen.

Folgende Fristen gelten im Zusammenhang mit der Abrechnung der Investitionsprämie:

  • Investitionen bis EUR 20 Mio: Die Investitionen müssen bis spätestens 28.02.2023 bezahlt und in Betrieb genommen werden.
  • Investitionen über EUR 20 Mio: Die Investitionen müssen bis spätestens 28.02.2025 bezahlt und in Betrieb genommen werden.
  • Sobald die zeitlich letzte Investition des Antrages bezahlt und in Betrieb genommen wurde, muss die Abrechnung innerhalb von 3 Monaten durchgeführt werden (Beispiele zur 3-Monatsfrist)

Die Abrechnung muss online über den aws Fördermanager eingebracht werden. Ab einer beantragten Zuschusshöhe von EUR 12.000 ist für die Abrechnung eine Bestätigung von einem bzw. einer Steuerberater*in/Wirtschaftsprüfer*in/Bilanzbuchalter*in erforderlich. Sollten Sie diese Bestätigung von uns benötigen, ersuchen wir Sie um ehestmögliche Kontaktaufnahme, jedenfalls spätestens zwei Wochen vor Ende der Abrechnungsfrist.