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Energiekostenzuschuss II – Voranmeldung ab sofort möglich!

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Fachlich
18/10/2023

Im Zuge ihrer Anti-Teuerungsmaßnahmen hat die Bundesregierung den Energiekostenzuschuss als neue Fördermöglichkeit für Unternehmen präsentiert. Ähnlich zum Energiekostenzuschuss I (EKZ I) im Jahr 2022 wurden nun Details zum Energiekostenzuschuss II (EKZ II) veröffentlicht. Dieser soll die im Zeitraum Jänner bis Dezember 2023 entstandenen Energiemehrkosten für Unternehmen abdecken.

Eine Voranmeldung ist für die Inanspruchnahme des EKZ II unbedingt erforderlich und kann ab sofort bis zum 02.11.2023 vom Unternehmer selbst über den aws-Fördermanager durchgeführt werden. Für die Voranmeldung sind bei im Firmenbuch eingetragenen Unternehmen der Firmenname, die Rechtsform, die Firmenbuchnummer sowie die Daten einer vertretungsberechtigten Person anzugeben.

Die Antragsstellung selbst ist voraussichtlich ab dem 09.11.2023 möglich.

Analog zum EKZ I im Jahr 2022 gilt auch für die Zuweisung des Antragszeitraums und die Vergabe des Förderbudgets wieder das sogenannte First-come First served Prinzip. Wir empfehlen deshalb, die Voranmeldung so schnell wie möglich durchzuführen.

Was wird gefördert und wem steht die Förderung zu?

Für folgende Energieträger sind in der Basisstufe 1 50% der im Jahr 2023 angefallenen Mehrkosten förderbar: Strom, Erdgas, Treibstoffe, Wärme/Kälte, Heizöl, Hackschnitzel und Holzpellets. Förderungsfähige Unternehmen sind aus aktueller Sicht u.a. bestehende, gewerblich oder industriell tätige Unternehmen mit Betriebsstätte in Österreich.

Achtung: Im Unterschied zum EKZ I soll beim EKZ II in den Förderstufen 1 und 2 der Nachweis der Energieintensität entfallen. Dadurch könnten Unternehmen antragsberechtigt sein, die beim EKZ I die nötigen Voraussetzungen nicht erfüllten. Für Zuschüsse in der Basisstufe 1 über 250.000 EUR sowie für Zuschüsse in allen anderen Förderstufen ist zudem ein Betriebsverlust bzw. eine EBITDA-Absenkung nachzuweisen.

Weitere Vorgehensweise:

Falls Sie bereits einen Antrag beim EKZ I gestellt haben, können Sie Ihre Zugangsdaten zum aws-Fördermanager wieder für die Voranmeldung zum EKZ II verwenden. Haben Sie noch keine Zugangsdaten, können Sie sich hier registrieren und dann die Voranmeldung durchführen oder die Voranmeldung zunächst ohne Registrierung durchführen.

Nachdem Sie die Voranmeldung im aws-Fördermanager durchgeführt haben, wird Ihnen für die Antragsstellung ein individuelles Zeitfenster zugeteilt. Wir würden Sie bitten, uns zu informieren, welches Antragsfenster Ihnen zugeteilt wurde.

Da für die Antragstellung verpflichtend ein Steuerberater bzw. Bilanzbuchhalter beizuziehen ist, unterstützen wir Sie hierbei gerne und stehen für jegliche Fragen in Zusammenhang mit dem EKZ II gerne zur Verfügung.

Hinweis: Da die Förderungsrichtlinie noch nicht vorliegt, handelt es sich bei den obigen Ausführungen um vorläufige Informationen, bei denen noch Änderungen möglich sind. Selbstverständlich informieren wir Sie, sobald weitere Details veröffentlicht werden.

In der Zwischenzeit finden Sie weitere nützliche Informationen unter den folgenden Links:

aws-Homepage: Energiekostenzuschuss II

WKO: Energiekostenzuschuss II für Unternehmen und Betriebe

Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Mag. Andrea Plötzl (E-Mail: a.ploetzl@woedlinger.com; Telefon: 07272 3308-742) und Herr Fabian Ecker, LL.M (E-Mail: f.ecker@woedlinger.com; Telefon: 07272 3308-703) gerne zur Verfügung.