Für das Jahr 2023 wurde bereits im Dezember 2022 der Energiekostenzuschuss II angekündigt. Nach langem Warten wurde nun die verpflichtende Voranmeldung für den EKZ II gestartet. Über den aws-Fördermanager sind als Voranmeldung bis zum 2.11.2023 Firma, Rechtsform, Firmenbuchnummer und Kontaktdaten im Unternehmen (Email-Adresse) anzugeben.
Die Antragseinbringung ist für den 9.11.2023 avisiert. Da die Förderrichtlinie noch immer nicht vorliegt, sind Änderungen noch möglich.
Die inflationsangepassten Beträge für 2024 sind im Vergleich zu 2023 um 6,6% höher. Dies entspricht 2/3 der Inflationsrate zwischen Juli 2022 und Juni 2023. Laut der Regierungsvorlage zum Progressionsabgeltungsgesetz 2024 werden – zur Berücksichtigung des weiteren Drittels – zudem ua die ersten vier Progressionsstufen angepasst.
Ebenfalls angepasst werden ua folgende Beträge:
Zwei Drittel des Inflationsvolumens werden automatisch angepasst. Der Bundesregierung obliegt es, das verbliebene Drittel für weitere Entlastungsmaßnahmen einzusetzen. Die nunmehr vorliegende Regierungsvorlage zum Progressionsanpassungsgesetz 2024 legt den Fokus der Entlastung auf
Konkret sind für 2024 ua folgende Maßnahmen vorgesehen:
Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung für 2024 liegen (vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung im BGBl) bereits vor.
Hier der Ausblick auf die wichtigsten Werte:
Die grundsätzliche positive Initiative der Förderung von Reparaturen aus dem Jahr 2022 wurde nach Bekanntwerden von Betrugsverdachtsfällen gestoppt und nun wieder mit einem geänderten Procedere aktiviert.
Gefördert werden weiterhin 50% der Reparaturkosten für Elektrogeräte aus dem Bereich Haushalt, Freizeit und Garten (zB Handy, Laptop, Nähmaschine, Geschirrspüler, Rasenmäher) bis maximal € 200 pro Reparatur. Der Konsument muss zunächst auf der Homepage (https://www.reparaturbonus.at/) seine Daten eingeben und den Reparaturbon herunterladen, der dann beim Fachbetrieb anlässlich der Reparatur vorzuweisen ist. Dort ist die Rechnung zunächst in voller Höhe zu begleichen. Der Fachbetrieb reicht die gesammelten Reparaturboni bei der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) ein, die die Förderaktion abwickelt. Nach Überprüfung durch die KPC erhält der Konsument den Bonus im Folgemonat auf sein Bankkonto überwiesen.